BETRIEBSRAT VERHINDERN
Diese Strategie funktioniert für Arbeitgeber & Belegschaft
Einzelne Mitarbeiter in Ihrer Firma wollen einen Betriebsrat gründen? Sie selbst haben Angst vor Spaltung der Belegschaft, Innovationsfeindlichkeit und Klassenkampf?
Jetzt heißt es schnell handeln, um einen destruktiven Betriebsrat zu verhindern und die Zukunftsfähigkeit der Firma zu sichern.
Lassen Sie uns gemeinsam an der Strategie zur Verhinderung eines Betriebsrates arbeiten. Dabei berücksichtige ich sowohl arbeitsrechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte.
Mein Ziel ist eine Win-Win-Situation zum Nutzen von Belegschaft und Geschäftsleitung. Denn durch Kanalisation der konstruktiven Kräfte steigern wir Motivation und Ertragskraft gleichermaßen.
WER BIN ICH?
Johannes Maria Haas. Als Geschäftsführer stand ich vor der gleichen Herausforderung: Meine 200 Mitarbeiter/innen hielten die Gründung eines Betriebsrates für eine gute Idee. Mit den richtigen Argumenten konnte ich sie schließlich vom Gegenteil überzeugen – auch mit Hilfe von zwei Gerichtsurteilen. Sie wollen einen Betriebsrat in Ihrer Firma verhindern? Dann lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer Strategie arbeiten.
KOSTENLOSE CHECKLISTE
So verhindern Sie einen destruktiven Betriebsrat in Ihrer Firma. Für die kostenlose Checkliste "10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats" einfach das Formular ausfüllen.
HÄUFIGE FRAGEN & ANTWORTEN
... zur Verhinderung eines Betriebsrates
WAS KOSTET EIN BETRIEBSRAT UND WER TRÄGT DIE KOSTEN?
Durch die Gründung eines Betriebsrates entstehen dem Arbeitgeber jährliche Kosten von ca. 1.000 Euro pro Mitarbeiter/in. Die Kosten ergeben sich primär aus den Kosten für die Wahldurchführung, die Schulung der gewählten Betriebsräte, die Sitzungen des Betriebsrates, die Freistellung des Betriebsratsvorsitzenden (ab 200 Mitarbeiter/innen) und der Produktionsausfall bei den Betriebsversammlungen. Zusätzliche Kosten können durch Einigungsstellenverfahren (je ca. 10.000 Euro) entstehen.
WIE KANN EIN ARBEITGEBER EINEN BETRIEBSRAT VERHINDERN?
Der Arbeitgeber kann und darf die Errichtung des Betriebsrates nicht behindern. Nur die Arbeitnehmer können einen Betriebsrat verhindern, indem sie bei der entsprechenden Betriebsversammlung den kandidierenden Wahlvorständen die Mehrheit verweigern. Auf diese Weise wird kein Wahlvorstand gewählt, der die Wahl zum Betriebsrat organisieren könnte. Als Arbeitgeber können Sie einen Betriebsrat also nur indirekt verhindern. Aber diese indirekte Möglichkeit sollten Sie nutzen und bildet den Kern unserer Strategie.
WELCHEN EINFLUSS DARF EIN ARBEITGEBER AUSÜBEN?
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung im Oktober 2017 (BAG – 7 ABR 10/16) die Neutralitätspflicht des Arbeitgebers abgelehnt. Demnach ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber eine Wahlempfehlung kommuniziert, seine Sympathie für gewisse Personen äußert oder bestimmte Personen für die Kandidatur motiviert. Sie dürfen als Arbeitgeber also aktiv in die Meinungsbildung der Belegschaft eingreifen und im Rahmen der Meinungsfreiheit agieren.
WELCHE GRENZEN DER EINFLUSSNAHME MUSS EIN ARBEITGEBER BEACHTEN?
In § 20 Abs. 2 BetrVG ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Wahl des Betriebsrats nicht durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder das Versprechen oder Gewähren von Vorteilen beeinflussen darf. Außerdem müssen die zur Durchführung der Wahlen nötigen finanziellen, technischen und organisatorischen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist also sehr wichtig, dass Sie die Grenzen zur Strafbarkeit nicht überschreiten und sich fachkundigen juristischen Beistand suchen.
KANN DIE BELEGSCHAFT EINEN BETRIEBSRAT VERHINDERN?
Tatsächlich kann nur die Belegschaft einen Betriebsrat verhindern, denn der Arbeitgeber darf die Gründung eines Betriebsrates nicht behindern. Die Arbeitnehmer können einen Betriebsrat verhindern, indem sie bei der entsprechenden Betriebsversammlung den kandidierenden Wahlvorständen die Mehrheit verweigern. Dies ist möglich, wenn Belegschaft und Arbeitgeber zusammenarbeiten. Meisten wollen die meisten Mitarbeiter nämlich gar keinen Betriebsrat.
KANN MAN EINEN BETRIEBSRAT WIEDER ABSCHAFFEN?
Eine Abwahl des Betriebsrats durch die Arbeitnehmer des Betriebs ist nicht möglich. Nur das Arbeitsgericht kann bei grober Pflichtverletzung die Auflösung des Betriebsrates beschließen. Wird der Betriebsrat eines Unternehmens aufgelöst, wird ein neuer Betriebsrat gewählt, auch wenn dies die Belegschaft nicht (mehr) möchte. Die Gründung eines Betriebsrates ist also ein unwiderruflicher Schritt für das Unternehmen. Einmal ins Leben gerufen, besteht das Gremium weiter.
Sie haben weitere Fragen? Antworten finden Sie in unserer kostenlosen Checkliste "10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats".
NACHTEILE EINES BETRIEBSRATES
Ein Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz umfassende Mitbestimmungsrechte. Was vom Gesetzgeber als ein vertrauensvolles Miteinander intendiert ist, wird in der Praxis selten so umgesetzt. Schnell haftet den Betriebsräten im Arbeitsalltag das Label "Verhinderungsanstalten" an. Dazu werden besonders fünf umstrittene Mitbestimmungsrechte genutzt, die bei Missbrauch Agilität und Erfolg einer Firma massiv behindern und zur Blockade jeglicher Veränderung führen kann. Es gibt zahlreiche objektive Argumente gegen einen Betriebsrat:
MANGELNDE DIGITALISIERUNG
Neue digitale Systeme sind mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.
Sobald technische Systeme zur automatischen Leistungsfeststellung der Mitarbeiter geeignet sind - auch wenn diese Möglichkeit gar nicht genutzt wird, müssen sie vom Betriebsrat genehmigt werden. Nach der Rechtsprechung erstreckt sich das auf alles, was dazu führt, dass über Technik Mitarbeiter erfasst werden. Beispielsweise ist der Computer auf dem Schreibtisch eine solche Einrichtung, weil er registriert, wann Mitarbeiter ihn morgens ein- und ausschalten. Daher hat sich diese Regelungen in vielen Fällen als Hemmschuh für eine erfolgreiche Digitalisierung entpuppt.
BLOCKADE BEI NEUINSTELLUNGEN
Neueinstellungen sind mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.
Die Einstellungsmitbestimmung nach § 99 ff. BetrVG führt in der betrieblichen Praxis regelmäßig zu negativen Effekten, da der Betriebsrat jeder Neueinstellung zustimmen muss. Wenn der Betriebsrat neue Mitarbeiter ablehnt, blockiert das den Einstellungsprozess, sodass Unternehmen die guten - und auch von anderen Unternehmen begehrten - Kandidaten gar nicht mehr bekommen. Das bringt erheblichen Unfrieden in die Belegschaft, verursacht signifikante Mehrkosten und gefährdet mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Unternehmens.
FEHLENDE PERSONALENTWICKLUNG
Leistungsbeurteilung ist mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.
Jenseits der Tatsache, dass der Betriebsrat nach § 94 Abs.2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung allgemeiner Grundsätze zur Beurteilung der Mitarbeiterleistung hat, sichert § 82 Abs.2 BetrVG den Mitarbeitenden für Bewertungsgesprächen die Begleitung durch ein Betriebsratsmitglied zu. Für eine regelmäßige Mitarbeiterentwicklung in einem dynamischen Umfeld mit sich verändernden Herausforderungen stellt diese Regelung oftmals eine unnötige Barriere, verhindert persönliche Weiterentwicklung und ist somit mit modernen Managementwerkzeugen schwer vereinbar.
MANGELNDE FLEXIBILITÄT
Auch Dienstpläne unterliegen der Mitbestimmung.
Das Mitbestimmungsrecht umfasst dabei sowohl das erstmalige Aufstellen eines Dienstplans, als auch jede Änderung eines Dienstplans nach seinem Inkrafttreten, auch wenn die Änderung noch so geringfügig ist. Selbst bei Eilfällen ist das Mitbestimmungsrecht nicht ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass keine kurzfristige Reaktion auf Kunden- oder Mitarbeiterwünsche mehr möglich ist. Bei Blockadehaltung des Betriebsrates ähnelt der Betrieb damit mehr einer Behörde, als einer dynamischen Firma. Eine Unternehmenskultur, die nur ein Monopolist überleben dürfte.
DIENST NACH VORSCHRIFT
Überstunden sind mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.
Auch hat der Betriebsrat darüber mitzuentscheiden, ob und welchem Umfang Überstunden geleistet werden können. Dieses Recht inkludiert auch freiwillig geleistete Überstunden und solche, die der Arbeitgeber nicht angeordnet, sondern lediglich „duldet“. Diese Regelung bremst engagierte Mitarbeiter aus und verhindert erfolgreiche Karrieren. Immer wieder wird von absurden Fällen berichtet, dass Mitarbeiter "für den Betriebsrat ausstempeln" und unbezahlt an den Arbeitsplatz zurückkehren. Anstatt faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, werden die Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft Dynamik und Fairness gleichermaßen torpediert.
Aufgrund dieser signifikanten Nachteile, wollen viele Mitarbeiter gar keinen Betriebsrat. Sie sind unsicher, ob Sie die Gründung eines Betriebsrates verhindern können? Laden Sie als Entscheidungshilfe unsere kostenlose Checkliste "10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats" herunter.
SO VERHINDERN SIE KEINEN BETRIEBSRAT
... sondern erhöhen lediglich die Aggression, verhindern Dialog und sorgen für Radikalisierung der Beteiligten.
Durch unüberlegtes Verhalten erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit einer Eskalation. Schnellschüsse und mangelnde Dialogbereitschaft sind der häufigste Grund für einen destruktiven Betriebsrat - trotz aller validen Argumenten gegen eine Betriebsratsgründung.
1. BETRIEBSRATSINITIATOREN KÜNDIGEN
„Da fackel ich gar nicht lang rum – die setze ich so schnell vor die Türe, so schnell können die gar nicht schauen.“
2. BETRIEBSRATSINITIATOREN RAUSMOBBEN
„Nach 6 Stunden Einzelgespräch ist denen schon klar, dass ein Betriebsrat hier einfach nicht gewünscht ist.“
3. BETRIEBSRATSINITIATOREN RAUSKAUFEN
"Denen mache ich ein Angebot, das sie nicht ablehnen können. Dann ist das Problem erledigt."
Durch unüberlegtes Verhalten erhöhen Sie die Gefahr einer Eskalation. Schnellschüsse und mangelnde Dialogbereitschaft sind der häufigste Grund für einen destruktiven Betriebsrat. Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer Strategie arbeiten. Als Entscheidungshilfe dient unsere kostenlose Checkliste "10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats".
BETRIEBSRAT VERHINDERN STRAFBAR?
Betriebsrat verhindern ist erlaubt, die Wahl selbst behindern allerdings verboten. Ein schmaler Grat: Arbeitgeber sind sich deshalb häufig unsicher, wie sie sich im Hinblick auf die Betriebsratswahlen zu verhalten haben und in welcher Art und Weise sie sich zum Wahlgeschehen äußern und dieses sogar beeinflussen düfen.
Als Arbeitgeber dürfen Sie eine faire Wahl nicht behindern. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie sich neutral verhalten müssen. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass Arbeitgeber nicht zur Neutralität gegenüber Wahlbewerbern verpflichtet sind: BAG, Beschluss vom 25.10.2017, 7 ABR 10/16.
Was sind demnach erlaubte Handlungen?
Der Arbeitgeber darf Sympathien für bestimmte Listen oder Kandidaten bekunden.
Er darf sich grundsätzlich kritisch über den bestehenden Betriebsrat bzw. einzelne Mitglieder äußern.
Auch dürfen Arbeitgeber anregen, eine alternative, ggf. „arbeitgeberfreundlichere“ Liste aufzustellen und gezielt Arbeitnehmer für die Kandidatur auf dieser Liste ansprechen.
Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, Wahlwerbung an die Mitarbeiter weiterzuleiten.
Der Arbeitgeber darf Wahlvorbereitungen während der Arbeitszeit gestatten und die Plakatierung im Betrieb zulassen, sofern er hiervon keine Liste ausschließt.
Was sind Beispiele für strafbare Wahlbehinderung?
Weigerung Wahlräume oder Unterlagen für die Wählerliste zur Verfügung zu stellen
Angebot von finanziellen Vorteilen oder Beförderungen für (gefällige) Kandidaten
Androhen von Nachteilen wie z. B. Versetzung auf einen schlechteren Arbeitsplatz
Öffentliche Behauptung eine bestimmte Liste könne dem Betrieb schaden
Ausschluss des Wahlvorstandes aus dem Betrieb
Verbot der Nutzung der EDV für Wahlausschreiben und Wahlunterlagen.
Anordnung von Dienstreisen am Tag der Wahl für bestimmte Beschäftigte
Drohung des Arbeitgebers im Rahmen einer Einladung zur Mitarbeiterversammlung mit dem Wegfall liberaler Regelungen
Verweigerung der erforderlichen Arbeitsbefreiung für die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Erledigung ihrer Aufgaben
Sie sehen also: Sie müssen nicht neutral sein und dürfen Ihre Meinung frei kundtun. So dürfen Sie z. B. auch die Nachteile eines Betriebsrates aufzählen und so Ihre Belegschaft überzeugen. Wie machen Sie das? Laden Sie sich dazu unsere kostenlose Checkliste "10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats". herunter.
Betriebsrat erfolgreich verhindert. Ein Erfahrungsbericht...
Am 30. August um 13:02 erreichte mich die E-Mail von dem zuständigen ver.di Gewerkschaftssekretär mit dem vielversprechenden Betreff „Wahl eines Betriebsrates“. In dieser Mail lädt der Unterzeichner mit „kollegialen Grüßen“ zu einer Einladung zur Betriebsversammlung am Dienstag der Folgewoche für 8:00 Uhr morgens ein. In dieser Betriebsversammlung soll ein Wahlvorstand gewählt werden, der dann die Wahl eines Betriebsrates vorbereiten und durchführen soll.
Beim Überfliegen dieser E-Mail wird es mir schummrig. Die Buchstaben verschwimmen und zahlreiche Fragen hämmern im Kopf: Was zum Teufel haben wir mit ver.di zu tun? Warum brauchen wir überhaupt einen Betriebsrat? Und warum soll die Wahl zu einer Zeit stattfinden, zu der ein Großteil der Belegschaft gar nicht anwesend ist? Die Fragen drängen sich in den Vordergrund, das laufende Meeting und alle weiteren Aufgaben des Tages rücken in den Hintergrund.
Irgendwie werden die Meetings zu Ende gebracht, aber so richtig konzentrieren kann ich mich nicht mehr. Die Angst vor Klassenkampf, Innovationsfeindlichkeit und überbürdender Bürokratie fesselt mich. Auch in der Nacht finde ich keine Ruhe. Ich dreh und wende mich, aber die Ängste lassen sich nicht so einfach abschütteln. Eine nächtliche Google-Recherche ergibt, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine Betriebsratswahl behindere. Aber als Gründer, Unternehmer und Geschäftsführer muss ich doch etwas tun.
Wenn ich die Wahl schon nicht verhindern darf, dann sollte sie zumindest zu einer Uhrzeit stattfinden bei der auch wirklich alle Mitarbeiter/innen teilnehmen können. Dieses demokratische Grundprinzip schien mir instinktiv richtig und in dieser Sache richtungsweisend. Darum rief ich am nächsten Morgen unseren „zuständigen Gewerkschaftssekretär“ an und bat die Wahl um eine Woche zu verschieben und zu einer Zeit stattfinden zu lassen an der möglichst viele Kolleginnen und Kollegen teilnehmen können.
Diese Bitte wurde mir verweigert. „Wir werden die Wahl durchführen. Sie können nichts dagegen tun. Sollten Sie das nicht glauben, lassen Sie sich juristisch beraten.“ so rät es mir der Gewerkschaftssekretär und ich folge seinem Rat. Im Folgenden höre ich mir die Ratschläge von insgesamt neun Anwaltskanzleien an. Darunter große Namen wie Hogan Lovells und Taylor Wessing oder spezialisierte Kanzleien wie BUSE Rechtsanwälte, Esche Schümann Commichau oder Herr Prof. Dr. Boemke. Alle frage ich um Rat: Was soll ich tun?
Ich entscheide mich für eine Kanzlei, die mir empfiehlt aktiv zu werden. Oberstes Ziel ist es eine demokratische Wahl durchführen zu lassen bei der die Kolleginnen und Kollegen über die Form der Mitbestimmung abstimmen können. Möchten sie einen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz oder einen Belegschaftsausschuss mit einer auf uns individuell zugeschnittenen Satzung. In zahlreichen Infoveranstaltung haben sich Mitarbeiter/innen über die Vor- und Nachteile ausgetauscht und diskutiert, was die beste Lösung für unsere rund 200 Mitarbeiter/innen sei.
Die Befürworter des Betriebsrates argumentierten, dass nur ein Betriebsrat die Möglichkeit hat im Konfliktfall über die Einigungsstelle eine Schlichtung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeizuführen. Die Befürworter einer alternativen Mitbestimmung entgegneten, dass in Zeiten des Fachkräftemangels dieser Konfliktfall ohnehin ehr theoretischer Natur sei und wir den Fokus ehr auf den Erhalt unserer Firmenkultur setzen sollten. Gerade das positive Miteinander sei das besondere hier und das gilt es zu erhalten.
Am 27. September um 13 Uhr fand dann schließlich die Betriebsversammlung statt. Alle leitenden Angestellten mussten das Gelände verlassen, um die Wahl nicht zu beeinflussen. Dann wurde abgestimmt. Befürworter und Gegner eines Betriebsrates standen sich gegenüber. Auf diese Weise wurde die Abstimmung und das Zählen der Stimmen vereinfacht. Das Ergebnis der Abstimmung erreicht mich endlich – nach einer gefühlten Ewigkeit – per SMS: Zweidrittel der Belegschaft sprach sich gegen einen Betriebsrat aus – die nötige Mehrheit für einen Wahlvorstand wurde nicht erreicht.
Damit war der Weg offen für die Gründung und Wahl eines alternativen Mitarbeiterausschusses. Eifrig wurden die Wahlen dafür über ein digitales Tool geplant und durchgeführt. Laut der individuellen Satzung ist das nämlich – anders als bei einem Betriebsrat – auch digital möglich. Gerade zu Corona-Zeiten einer der Vorteile einer alternativen Mitarbeitermitbestimmung. Der Wahlkampf unter den Kollegen und das Revival von aktiver Mitbestimmung hat wahrlich ein Feuerwerk an Motivation gezündet. Und das bei jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter.
Nur der Vollständigkeit sei erwähnt, dass ver.di in der Zwischenzeit auch eine eigene Wahl zu einem Wahlvorstand durchgeführt hat. Diese wurde allerdings vom Arbeitsgericht für ungültig erklärt. Die Durchführung der Betriebsratswahlen wurde daraufhin abgebrochen. Das Urteil der Richter hat mir gezeigt, dass man sich als Arbeitgeber nicht alles gefallen lassen muss. Das Mantra muss eine demokratische Wahl der Belegschaft sein. Und so kann es sein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter irgendwann doch für einen Betriebsrat entscheiden.
Auch deswegen setze ich mich mit voller Kraft dafür ein, dass unser Belegschaftsausschuss ein großer Erfolg wird. Und danach sieht es aus. Die aktuellen Zahlen interpretieren wir alle als Zeichen der gestiegenen Motivation. Konflikte werden durch die tolle Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in unserem neunköpfigen Gremium diskutiert und gelöst. Außerdem diskutieren wir, also Geschäftsführung und Belegschaftsausschuss, zunehmend strategisches und zeigen damit echte Mitgestaltung und Mitbestimmung – weit über die Rechte eines klassischen Betriebsrates hinaus. Eine echte Erfolgsgeschichte - für alle!
Auch Sie möchten Ihre Erfolgsgeschichte schreiben? Laden Sie sich dazu unsere kostenlose Checkliste "10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats" herunter.